Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB textbüro BREMEN

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»AGB«) gelten für alle an das textbüro BREMEN (»textbüro«) erteilten Aufträge zur Aufnahme, Planung, Gestaltung und Herstellung von Sprachwerken (schriftliche Konzepte, Texte, Briefe, Reden, Lebenserinnerungen, schriftliche Arbeiten, Ghostwriting u.ä.) mit einfachem Nutzungsrecht.

 
1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB finden Anwendung auf Text- und Bildwerke des textbüros, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom textbüro ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

 
2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Die Angebote vom textbüro sind freibleibend und unverbindlich. Auf seine Angebote hin kommen alle Aufträge mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung vom textbüro, spätestens mit Erbringung eines ersten, selbstständigen Teils des Auftrages zustande. Ohne die Abgabe von Angeboten kommen Aufträge im übrigen durch die schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form erklärte Auftragsannahme vom textbüro zustande, spätestens auch in diesen Fällen mit Erbringung der ersten teilbaren Leistung des Auftrages. Maßgebend für den Inhalt des Auftrages sind die schriftliche Auftragsbestätigung und/oder die Auftragsannahme sowie diese AGB. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vom textbüro.

2.2 Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Entwürfe, Skizzen und Maßangaben sind ebenso wie die im Rahmen der Auftragserfüllung durch das textbüro erstellten Konzepte, Recherchen sowie Manuskripte nur maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An sämtlichen Unterlagen, Kostenvoranschlägen sowie Angeboten behält sich das textbüro das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des textbüro zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen jederzeit zurückzugeben.

2.3 Stellt der Auftraggeber für die Abgabe eines Angebotes oder für die Durchführung eines Auftrages Material zur Verfügung (z.B. Originaldokumente, Fotos, Karten, Stammbäume etc.), erklärt sich der Auftraggeber mit der umfassenden Verwertung dieser Vorlagen durch das textbüro einverstanden. Der Auftraggeber sichert sich gleichzeitig die Verwertungs- und Verwendungsbefugnis hinsichtlich dieses Materials zu. Es ist dem Auftraggeber nach der Verwendung vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

 
3. Nutzungsrechte

3.1 Das textbüro räumt dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an der für ihn im Rahmen des Auftrages entwickelten eigenständigen Kreationen ein. Das für private Zwecke eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt nicht die kommerzielle Vervielfältigung oder Verbreitung und schließt das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (z.B. in elektronischen Netzen), das Recht der öffentlichen Werkwiedergabe (z.B. durch Vortrag) sowie das Bearbeitungs- und Senderecht aus.

3.2 Die zur Nutzung überlassenen Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfange verwertet werden. Jede anderweitige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des textbüro und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

3.3 Bestands- und Integritätsinteresse des Urhebers. Texter sind Urheber. Seine Wortbeiträge unterstehen urheberrechtlichem Schutz. Sämtliche Unterlagen, insbesondere Manuskripttexte, dürfen ebenso wenig wie das Original der Leistungen einschließlich der Urheberbezeichnung verändert werden. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Jede Abänderung, Nachahmung und/oder Vervielfältigung im Ganzen oder in Teilen ist unzulässig. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des textbüros nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Texten durch Hinzufügungen oder Weglassungen sind nicht gestattet.

3.4 Das textbüro ist Schöpfer des Werks und somit gesetzlich der Urheber, nicht aber sein Auftrageber. Es räumt dem Auftraggeber ausschließlich Nutzungs-, keine Eigentumsrechte an den Teilen der geschaffenen Leistung ein. Die Honorarzahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte. Werden die Urheberrechte des textbüro verletzt, hat es Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung der Verletzung sowie einen Anspruch auf Schadensersatz. Erfolgte die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig, kann das textbüro Ausgleich des ihm entgangenen Honorars verlangen (i.d.R. durch eine „Lizenzgebühr“).

3.5 Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er dem textbüro von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.

3.6 Namensnennungsrecht. Die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Werk muss bestehen. Texte sind so mit dem Namen des Urhebers zu kennzeichnen, dass der Zusammenhang zwischen dem Werk und dem Namen unzweifelhaft ist.

 
4. Vergütung

4.1 Soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen geschlossen werden, erhält das textbüro eine Vergütung, die sich nach den jeweils geltenden Vergütungsregelungen und Listenpreisen des textbüro richtet. Bestandteil dieser Vergütungsregelungen sind auch die Stundensätze für vom textbüro eingesetzte Mitarbeiter. Die jeweils gültigen Vergütungsregelungen stellt das textbüro dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung. Die Schlussabrechnung erfolgt nach aufgewendeter Zeit sowie den Material- und Fremdkosten. Der Vorbudgetierung folgt ggf. eine Nachkalkulation.

4.2 Mit der Vergütung gemäß Ziffer 4.1 sind sämtliche Dienst- und gegebenenfalls Werkleistungen zur Erbringung der auftragsgemäßen Werbung abgegolten. Nicht erfasst sind die nachfolgenden Sondervergütungen und Nebenleistungen.

4.3 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Texten, Manuskriptgestaltung oder die Druck- bzw. Produktionsüberwachung werden gesondert berechnet.

4.4 Der Auftraggeber erstattet dem textbüro gesondert sämtliche Kosten für Aufträge, welche das textbüro an Dritte weitergegeben hat, soweit es zur Weitergabe dieser Aufträge gemäß Ziffer 6. berechtigt war.

4.5 Auslagen für im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte zu erbringende Vergütungen für die Nutzung von Vorproduktionen oder –leistungen, insbesondere Lizenzgebühren und technische Nebenkosten, Anfertigung von Vorabausdrucken, Fotoabzügen, Scans, Druck, Bindung etc. sind vom Auftraggeber ebenso gesondert zu erstatten, wie Reisekosten und damit zusammenhängende Auslagen, die bei der Auftragserfüllung entstanden sind.

4.6 Anregungen, Vorschläge und/oder die Überlassung von Vorlagen durch den Auftraggeber sowie eine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

 
5. Fälligkeit der Vergütung

5.1 Die Vergütung gemäß Ziffer 4. ist, soweit nicht im Einzelfall davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden, spätestens bei Ablieferung der auftragsgemäßen Leistung fällig, unerheblich, ob es anschließend verwendet wird. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des gelieferten Teils fällig.
Sämtliche genannten Preise sind Bruttopreise.

5.2 Handelt es sich bei dem Auftrag um einen über längere Zeit andauernden Auftrag oder erbringt das textbüro im Rahmen der auftragsgemäßen Erstellung der Leistung nicht unerhebliche Vorleistungen, insbesondere durch die Auftragserteilung an Dritte gemäß Ziffer 6., ist das textbüro berechtigt, Vorleistungen einzufordern. In diesen Fällen wird ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserstellung, ein weiteres Drittel nach dokumentierter Fertigstellung eines nicht unerheblichen Teils des Gesamtauftrages und das letzte Drittel bei Ablieferung fällig.

5.3 Sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist, gelten die Vergütungspreise ab Geschäftssitz des textbüro ausschließlich Verpackung. Etwaige Versand- und Verpackungskosten trägt der Auftraggeber.

5.4 Zahlungen des Auftraggebers haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein vom textbüro benanntes Konto zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt das textbüro 2% Skonto.

5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn das textbüro über den Betrag endgültig verfügen kann. Durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernimmt das textbüro in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehenden Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5.6 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung vor, ist das textbüro berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn das textbüro bereits Wechsel oder Schecks genommen hat. Das textbüro ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dem Verlangen vom textbüro binnen einer vom textbüro gesetzten Frist nicht entsprochen, ist das textbüro berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Auftraggebers entfällt die Setzung einer Nachfrist.

5.7 Ab Verzugseintritt zahlt der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Bundesbankdiskontsatz. Sofern das textbüro einen höheren Schaden nachweist, kann dessen Ersatz verlangt werden. Sofern der Auftraggeber einen niedrigeren Schaden nachweist, muss er nur diesen ersetzten.

 
6. Auftragsdurchführung und -nachbearbeitung

6.1 Im Rahmen der Ausführungen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

6.2 Das textbüro ist nicht verpflichtet, die zur Erbringung der vertragsmäßigen Leistung erforderlichen Dienstleistungen bzw. Teilaufträge selbst oder durch eigene Mitarbeiter zu erbringen, sondern kann nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte beauftragen.

6.3 Die Beauftragung Dritter erfolgt nach Wahl des textbüros entweder im Namen und für Rechnung des Auftraggebers oder im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers. Das textbüro wird den Dritten veranlassen, dem Auftraggeber eine Druckschrift der Auftragsbestätigung bzw. der Auftragserteilung oder ähnliches direkt zu übersenden, sofern die Beauftragung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers erfolgt.

6.4 Mit der Ablieferung der vertragsgerechten Leistung sind die aus dem Auftrag obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Zur Ausführung von Veränderungen, Erweiterungen oder Anpassungen und zur Überwachung der weiteren Vervielfältigung bzw. Produktion der vertragsgerechten Leistung ist das textbüro nur aufgrund eines neuen Auftrages verpflichtet.

6.5 Von allen vervielfältigten Arbeiten stellt der Auftraggeber dem textbüro ein einwandfreies Belegexemplar unentgeltlich zur Verfügung. Das textbüro ist berechtigt dieses Belegexemplar als Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
6.6 Das textbüro wird die fertig gestellten Arbeiten im Rahmen kaufmännischer Sorgfalt verwahren und archivieren. Die Archivierungsfrist ist nicht von der Dauer eines eingeräumten Nutzungsrechtes, sondern allein von kaufmännischen bzw. technischen Erfordernissen abhängig. Für die jederzeitige Beschaffung bzw. Wiederbeschaffung der Daten haftet das textbüro nur insoweit, als diese Daten aus bereit gehaltenen Datenbeständen und mit einem vertretbaren Aufwand reproduzierbar sind. Das textbüro ist nicht verpflichtet, archivierte Dateien auf jeweils aktuelle Hardwarekomponenten zu übertragen oder aber von den ersetzten Hardwarekomponenten Mustergeräte zurückzubehalten.

 
7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Das textbüro haftet für Mängel an den vertragsgerechten Arbeiten und steht für die diesen Gegenständen anhaftenden Folgen des Verzuges bzw. der Nichterfüllung der vertragsmäßigen Verpflichtungen ein. Hat der Auftraggeber im Rahmen der Durchführung des Auftrages ihm vorgelegte Entwürfe, Manuskripte oder Ausdrucke ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln als im wesentlichen vertragsgerecht angesehen, insbesondere hinsichtlich der verwendeten Texte und Bilder, stellt es keinen Mangel im Sinne des vorstehenden Satzes dar, wenn sich bei der Ablieferung oder späteren Vervielfältigung der vertragsgemäßen Werbung herausstellt, dass die genehmigten Entwürfe, Manuskripte oder Ausdrucke gleichwohl unrichtig sind.

7.2 Das textbüro ist verpflichtet, Mängel der Leistung, die zum Zeitpunkt der Ablieferung nicht festgestellt werden konnten und die der Auftraggeber innerhalb einer Frist von einem Monat nach Ablieferung der vertragsgemäßen Arbeiten schriftlich in nachvollziehbarer und nachprüfbarer Form mitteilt, binnen angemessener Frist zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt kostenlos, soweit das textbüro den Mangel zu vertreten hat. Beruht der Mangel auf Umständen, die das textbüro nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die Kosten der Mängelbeseitigung.

7.3 Die Gewährleistung entfällt für solche vertragsgemäßen Arbeiten, in die vom Auftraggeber oder Dritten eingegriffen wurde, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass derartige Eingriffe für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich gewesen sind.

7.4 Gelingt es dem textbüro nicht, in angemessener Zeit den gerügten Mangel zu beseitigen oder dem Auftraggeber die vertragsgemäße Nutzung der Leistung auf andere Weise zu ermöglichen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Änderung der Vergütung verlangen.

7.5 Soweit sich nicht nachstehend anders ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Das textbüro haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an den Gegenstand der vertragsgemäßen Leistung bzw. den abgelieferten Arbeiten selbst entstanden sind. Insbesondere haftet das textbüro nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

7.6 Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den §§ 463, 480 Absatz 2 BGB geltend macht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt die Haftungsfreizeichnung gleichwohl, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht. Daneben ist gegenüber einem Kaufmann die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, nicht untypischen Schaden begrenzt.

7.7 Soweit die Haftung des textbüro ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt die auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.8 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Leistung wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechtes oder der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Das textbüro ist gehalten, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Erfüllung des Auftrages bekannt werden.

7.9 Das textbüro haftet wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers nicht. Das textbüro haftet auch nicht für die patent-, musterurheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe etc..

 
8. Schlussbestimmungen

8.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem textbüro gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2 Alleiniger Erfüllungsort für Dienstleistungen und gegebenenfalls einzelne Werkleistungen aufgrund oder im Zusammenhang mit dem textbüro erteilten Aufträgen ist Bremen.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch bei grenzüberschreitenden Leistungen (auch für Wechsel- und Scheckklagen), ist das Landgericht Bremen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Das textbüro hat auch das Recht, den Auftraggeber an seinem alleinigen Gerichtsstand zu verklagen.

8.4 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es soll dann im Rahmen auch ergänzender Vertragsauslegung eine Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen und werberechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Bremen, September 2013